„Bam! Krr-tsch! Klirr! Und das eine halbe Stunde vor’m Vorstellungsgespräch.”
Verständlich, dass man in so einer Situation auf die Polizei verzichten will, insbesondere, wenn das Auto nur ein paar Kratzer hat und man sich mit der anderen Partei schnell einig wird. Verständlich schon, aber absolut nicht empfehlenswert – und zwar unabhängig davon, wer den Unfall verursacht hat.
Da genau dies in der Praxis immer wieder passiert, möchte ich heute noch einmal auf die wichtige Rolle des Polizeiberichts eingehen (vergl. Blog-Beitrag vom 6. September 2022).
Der Polizeibericht enthält alle relevanten Daten zu Zeit und Ort des Unfalls, den beteiligten Fahrzeugen, Fahrer*innen, (falls vorhanden) Passagieren sowie Zeugenaussagen. Weiterhin werden der Umfang des Schadens und die Umstände des Unfalls, wie zum Beispiel die Verkehrsverhältnisse und Wetterbedingungen, dokumentiert. Auch Informationen über die Geschwindigkeit der Fahrzeuge, die Fahrtrichtung und eventuelle Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden aufgenommen.
Interessant ist, dass durch die Reihenfolge der Nennung der Beteiligten der Polizeibericht deutliche Anhaltspunkte dafür gibt, wer für den Schaden verantwortlich ist: nämlich die in der ersten Spalte genannte Partei!
Der Polizeibericht ist ein unverzichtbares Beweismittel für die Regulierung von Schäden nach einem Auto- oder Zweirad-Unfall durch die Versicherungen, die Grundlage für die Erstellung des Gutachtens und eine Absicherung bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten.
Die Praxis zeigt immer wieder, dass die Schadenshöhe von Laien falsch eingeschätzt wird und die “schnelle, gütliche Einigung” im Nachgang des Unfalls zu sehr unangenehmen Überraschungen führt. Stellt die Werkstatt zum Beispiel verdeckte Schäden fest oder ist eine Reparatur aufwändiger als gedacht, kann der tatsächliche Schaden den angenommenen um ein Vielfaches übersteigen. Nicht selten kommt es dann zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Ein solches “böses Erwachen” lässt sich durch den Unfallbericht vermeiden und man sollte daher in jedem Fall die Polizei rufen – auch, wenn man an dem Unfall schuld ist. Und auch, wenn man es eigentlich eilig hat!
Ihr Olaf Helle