Olaf Helle Ihr kfz-sachverständiger aus Nettetal
UNPARTEIISCH • UNABHÄNGIG • OBJEKTIV
Über 30 Jahre Erfahrung in der Kfz-Branche
– nicht nur ein Beruf, sondern eine Berufung.
– nicht nur ein Beruf, sondern eine Berufung.
Mein Leistungsspektrum umfasst folgende Dienstleistungen
Wenn Sie unverschuldet durch einen Unfall geschädigt wurden, können Sie den Service von
fachkundigen Kfz-Sachverständigen völlig kostenlos in Anspruch nehmen – die gegnerische
Haftpflichtversicherung muss für die Kosten aufkommen.
Lassen Sie im Schadensfall keine wertvolle Zeit verstreichen. Rufen Sie direkt an und nutzen
Sie meine mehr als 30-jährige Erfahrung in der Kfz-Branche, um schnell Ihr Recht und Ihr Geld
zu bekommen. Als zertifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger kann ich Ihnen alles aus
einer Hand bieten:
In § 249 BGB wird das allgemeine Schadensersatzrecht in Deutschland definiert. Dort ist
geregelt, dass ein durch Fremde verschuldeter Schaden an einer Sache, in diesem Falle an
Ihrem Fahrzeug, so wieder herzustellen ist, wie vor Beginn des Schadenseintritts, nicht besser,
aber auch nicht schlechter.
Demnach haben Sie das uneingeschränkte Recht, einen qualifizierten und unabhängigen
Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Begutachtung der beschädigten Sache (Fahrzeug) zu
beauftragen.
Ebenso haben Sie das uneingeschränkte Recht, eine beliebige Werkstatt, Ihrer Wahl, mit der
Behebung des Schadens zu beauftragen.
Des weiteren haben Sie das uneingeschränkte Recht, eine Rechtsanwaltskanzlei Ihrer Wahl mit
der Geltendmachung Ihrer Rechte zu beauftragen.
Ihr Recht bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) im Überblick:
Bei unseren qualifizierten Kfz-Schadengutachten müssen Sie auf keinen dieser Ansprüche
verzichten. Denn in unseren Gutachten werden auftragsgemäß alle wichtigen Leitsätze zur Kfz-
Schadengutachtenerstellung, nämlich
für unsere Kunden nach bestem Wissen und Gewissen
nach den Vorgaben und Leitsätzen des Institutes für Sachverständigenwesen (IFS) und den
Vorgaben und Leitsätzen des Deutschen Gutachter und Sachverständigen Verbandes e.V.
(DGuSV) umgesetzt.
Die Versicherungen stellen Ihr Recht oftmals in Frage, indem sie versuchen, die
Schadenabwicklung Ihres verunfallten Fahrzeuges durch die eigenen Kfz-Sachverständigen
begutachten zu lassen, um sich auf diesem Wege Kosten bezüglich
In einem Kostenvoranschlag werden, bzw. dürfen, keine Werte des zur Rede stehenden
Fahrzeuges beziffert werden. Es werden fahrzeugspezifische Werte außer Acht gelassen:
– Wiederbeschaffungswert
Der Definition nach ist das der Wert eines vergleichbaren anderen Fahrzeugs, unmittelbar vor
Schadenseintritt. Demnach handelt es sich bei dieser Wertanagabe um Kosten, die für den
gleichwertigen Ersatz eines beschädigten Fahrzeuges, unter Berücksichtigung, wie z.B. Alter,
Laufleistung, Zustand und Ausstattung, aufgebracht werden müssen.
– Restwert
Der Definition nach ist das der aktuelle Wert des unreparierten, verunfallten Fahrzeuges im
Istzustand. Der Restwert wird vom Kfz-Sachverständigen beispielsweise mittels einer
sogenannten „Restwertbörse“, oder durch mindestens 3 Restwertangebote regionaler
Autohäuser, Fahrzeughändler, Werkstätten, usw. ermittelt und in das Gutachten eingesetzt.
– merkantile (kaufmännische) Wertminderung
Der Definition nach beziffert dieser den Wertverlust, den ein Fahrzeug nach einem
Unfallschadensereignis, trotz sach- und fachgerechter Reparaturen, erfährt. Ein merkantiler
Minderwert darf von einem Kfz-Sachverständigen dann vergeben werden, wenn das zur Rede
stehende Fahrzeug nach einem Unfallschaden auf dem Markt einen geringeren Verkaufspreis,
als das gleiche, unfallfreie Fahrzeug erzielen würde.
Diese Differenz steht dem oder der Geschädigten zu. Er oder sie ist allerdings
offenbarungspflichtig, d. h. man muss jeden bekannten Vorschaden am Fahrzeug bei evtl.
Veräußerung angeben.
– die Beurteilung
Die Gefahr, dass verschiedene Beurteilungen falsch eingeschätzt werden, ist sehr groß. Die
Beurteilung, ob ein Unfallfahrzeug „reparaturwürdig“, ist, oder ob es sich um einen
„Totalschaden innerhalb der „130% Regelung“ handelt, oder gar um einen „wirtschaftlichen
Totalschaden“ handelt, obliegt qualifizierten Kfz-Sachverständigen.
Ein qualifiziertes Kfz-Schadengutachten, das durch einen qualifizierten Kfz-Sachverständigen
oder eine Kfz-Sachverständige erstellt wurde, hat vor jedem Gericht Bestand und dient vor den
Gerichten als „beweissicherndes Dokument“.
Nachteile bei der Schadensregulierung für die geschädigte Person aufgrund in Auftrag
gegebener Kostenvoranschläge sind leider viel zu oft an der Tagesordnung.
Deshalb sollte man keine Reparaturkostenkalkulation, besser bekannt als
Kostenvoranschlag, beispielsweise durch ein Autohaus oder Kfz-Werkstatt erstellen
lassen!
Jetzt kontaktieren und sich beraten lassen!