Fachanwält*innen für Verkehrsrecht: Ihr gutes Recht bei Haftpflichtschäden!

Ärgerlich genug, wenn man ohne eigene Schuld in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, noch lästiger, wenn der Unfallgegner ein ausländisches Kennzeichen hat, wenn der Unfall im Ausland passiert oder wenn gar mehrere Länder in das Geschehen involviert sind: z. B. Unfallgegner mit polnischem Kennzeichen, Halterdaten in Deutschland, Unfall in den Niederlanden.
Man steht mit einem beschädigten, vielleicht sogar fahruntüchtigen Fahrzeug da und bangt, ob man am Ende wenigstens das bekommt, was einem zusteht. 

Wie Sie wissen, haben Sie in einem solchen Haftpflichtschadensfall Anspruch auf den vollen Ersatz des ermittelten Schadens. Dazu gehört:

  • die fachgerechte Reparatur
  • die Rechtsberatung! 
  • die Berücksichtigung des Wertverlustes
  • die Kostenerstattung für das Ersatzfahrzeug oder ggf. den Nutzungsausfall, solange das Fahrzeug fahruntüchtig ist und für die Zeit der Reparatur
  • ggf. ein Anspruch auf Schmerzensgeld 

Fachanwält*innen für Verkehrsrecht helfen Ihnen, Ihr gutes Recht professionell geltend zu machen. Sie gehen dabei wie folgt vor:

  1. Die Haftung des anderen Fahrers wird überprüft: Anwält*innen können über das Kfz-Kennzeichen die gegnerische Versicherung ausfindig machen und anschreiben, auch wenn das unfallverursachende Fahrzeug im Ausland gemeldet ist oder der Unfall im Ausland passiert ist.
  2. Die Kosten für Reparaturen, den Wertverlust des Fahrzeugs (Daten, die im besten Fall durch ein Sachverständigengutachten vorliegen) sowie eventuelle Folgekosten wie Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall oder ggf. Schmerzensgeld werden berücksichtigt.
  3. Mittels dieses Schreibens werden die Schadensersatzansprüche geltend gemacht: Kosten für Reparaturen, Ersatz des beschädigten Fahrzeugs, Folgekosten wie Mietwagenleasing oder Nutzungsausfall, ggf. Schmerzensgeldansprüche.
  4. Fachanwält*innen für Verkehrsrecht treten für Sie und fordern bei der Versicherung des Unfallverursachers alles ein, was Ihnen zusteht!
  5. Darüber hinaus helfen sie auch bei strafrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Unfall, wie zum Beispiel bei Verkehrsdelikten oder Fahrerflucht.

Das Wichtigste noch einmal zusammengefasst:
Im Haftpflichtschadensfall steht Geschädigten ein Anwalt oder eine Anwältin zu, die Kosten müssen von dem eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherer gezahlt werden. Ein Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Verkehrsrecht ist bei einem Unfall unerlässlich, um sicherzustellen, dass Ihre rechtlichen Interessen geschützt sind und Ihre Ansprüche angemessen ausgeglichen werden. 

Die so genannte passive Rechtsberatung wird auch von zertifizierten Sachverständigen durchgeführt. Ich kann und darf aufgrund meiner Expertise und Erfahrung im Vorfeld beratend tätig werden und Ihnen beim Erstkontakt zu einem Fachanwalt oder einer Fachanwältin für Verkehrsrecht behilflich sein, damit Sie im Fall der Fälle Ihr gutes Recht bekommen. 

Eine allzeit gute und sichere Fahrt wünscht Ihnen
Ihr Olaf Helle