Die vielen Facetten der Haftpflicht und wie man sich am besten gegen Haftungsrisiken versichert

Die letzten Blätter fallen, Temperaturen im Minusbereich sorgen für überfrierende Nässe und manchmal liegt auf den Straße sogar Schnee – ja, man sollte den Winter nicht nur mit Glühwein und Plätzchen, sondern auch mit Vorsicht genießen 😉

Auto- und Zweiradbesitzer (dazu gehören auch E-Bikes ab 25 km/h!) wissen, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben ist. Aber wie schützt man sich gegen andere private Haftungsrisiken? Welche Versicherungen sind Pflicht, welche sinnvoll?

Grundsätzlich sind Haftung und Schadensersatz in § 823 (1) BGB geregelt:

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Ganz schön sperrig, dieses Juristen-Deutsch. Aber auch spannend, wenn man sich genauer damit beschäftigt und sich die Auswirkungen auf unser tägliches Leben verdeutlicht. Fährt man beispielsweise mit dem Fahrrad/Pedelec (E-Bike bis 25 km/h!) in ein Auto, dann muss man den entstandenen Schaden ersetzen. Dabei ist es egal, ob der Unfall nur aus Versehen passiert ist; laut Gesetz hat man fahrlässig gehandelt und muss für den Schaden aufkommen. Gut, wenn man dann über eine Privathaftpflichtversicherung abgesichert ist, denn ohne Versicherungsschutz haftet man im grundsätzlich mit dem gesamten Vermögen. Eine Privathaftpflichtversicherung deckt im Versicherungsfall Sach-, Personen- und Vermögensschadenforderungen ab, die Dritte an einen stellen. Sie ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber prinzipiell unentbehrlich!

Schuldhaft handelt man auch, wenn das eigene Tier eine Sache beschädigt oder gar einen Menschen verletzt. Ungeachtet der Umstände greift auch hier das Prinzip der Fahrlässigkeit und man muss für den Sach- und Personen- bzw. Vermögensschaden aufkommen. Daher ist für Tierhalter*innen, insbesondere wenn es sich um größere Tiere wie Pferde oder Hunde handelt, eine Tierhalterhaftpflichtversicherung (THV) sinnvoll. In sechs Bundesländern (Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Thüringen und Schleswig-Holstein) ist die Hundehaftpflichtversicherung generell vorgeschrieben, in NRW und weiteren acht Bundesländern ist sie für bestimmte Rassen Pflicht (z. B. Pitbull Terrier oder Bullterrier).

Auch von Gebäuden können Risiken ausgehen. Hausbesitzer*innen haften für Schäden, die beispielsweise durch herunterfallende Dachziegel an Sachen oder Personen entstehen. Die finanziellen Folgen können enorm sein. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung  empfiehlt sich immer dann, wenn Haus oder Gebäude vermietet oder Dritten überlassen werden. Wohnt man selbst in einem Haus, dann sind vom Gebäude ausgehende Schäden  durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt (Achtung: Sturm o. Ä. als Ursache ist meist nicht mitversichert). Während der Bauphase kann eine Bauherrenhaftpflichtversicherung sinnvoll sein, sie versichert Risiken, die z. B. durch einen umfallenden Bauzaun entstehen.

Je nach persönlicher Situation kann eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung, Jagdhaftpflichtversicherung oder Wassersporthaftpflichtversicherung Sinn machen.

Ich hoffe, ich konnte etwas Licht ins Dickicht des Haftpflichtversicherungsdschungels bringen. Was besonders oft übersehen wird: E-Bikes, die mehr 25 km/h fahren, werden rechtlich wie Kleinkrafträder behandelt. Für sie sind nicht nur die Fahrerlaubnis und ein Kennzeichen, sondern auch eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.

Ich wünsche Ihnen eine wunderbare Weihnachtszeit und eine sichere Fahrt ins neue Jahr!

Ihr Olaf Helle