Stellen Sie sich vor …
Sie besitzen ganz besonderes Motorrad: ein Unikat aus dem Hause “Rennkuh”. Ihre “Rennkuh” wurde als weltweit einmaliges Einzelstück mit individueller Ausstattung aus einem BMW-Serienmodell angefertigt. Sie wissen das. Aber sie können es nicht beweisen, weil die Dokumentation der Ausführungsdetails aufgrund unglücklicher Umstände nicht mehr beschafft werden kann.
… das ist wahrlich keine angenehme Vorstellung! Denn:
Erstens stuft die Versicherung ein solches Fahrzeug ohne entsprechende Nachweise als das Markenfahrzeug ein, auf dessen Basis der Umbau erfolgte, und zweitens lässt es sich nicht mehr zu seinem tatsächlichen Wert verkaufen.
Genau in dieser Situation befand sich mein Kunde. Er überlegte nicht lange und entschied sich (richtigerweise) dafür, ein Wertgutachten erstellen zu lassen. Als ich zur Begutachtung zu ihm kam, bot sich mir ein – im wahrsten Sinne des Wortes – einmaliges Bild:
Die Sonderanfertigung des Rahmens und Fahrersitzes verlieh der “Rennkuh” eine einzigartige Silhouette, der tief-schwarze Lack schimmerte nobel in der Augustsonne und ein Schriftzug “Rennkuh” sowie Fahrzeugteile in mattem Silber vervollständigten das elegante Design.
Sie sehen, ich komme jetzt noch ins Schwärmen! Aber ich musste meine Begeisterung zügeln, denn meine Aufgabe war es, ein Wertgutachten zu erstellen. Und da geht es ausschließlich um Zahlen, Daten, Fakten.
Und die hatten es in sich!
Aufgrund der Aussagekraft meines Gutachtens wurden die tatsächlichen Fahrzeugwerte von der Versicherung anstandslos anerkannt und der Kunde war mehr als positiv überrascht, als er den aktuellen Marktwert seiner “Rennkuh” erfuhr.
Natürlich ist nicht jeder Fall ist so spektakulär. Aber die “Rennkuh” zeigt, wie wichtig es ist, sein Fahrzeug nicht unter Wert zu betrachten.
Wertgutachten rechnen sich! Und im Fall der Fälle regelt auch das …
Ihr Olaf Helle