« Ja, wenn ich das gewusst hätte! Olaf, das musst du unbedingt auf deine Website bringen,
damit anderen nicht dasselbe passiert wie mir. »
Was passiert war:
Einer Bekannten war jemand an der Ampel auf ihr Auto gefahren. Beide Parteien stiegen aus,
es war nicht viel zu sehen, man verzichtete auf die Polizei. Sie ließ in der Werkstatt einen
Kostenvoranschlag für die Versicherung erstellen. Den reichte sie ein. Später stellte sich dann
aber heraus, dass der Schaden viel höher war, als im Kostenvoranschlag angegeben. Die
Versicherung wollte diese Reparaturkosten nicht übernehmen und der Unfallgegner warf ihr zu
allem Überfluss noch vor, die Kosten mit voller Absicht nachträglich erhöht zu haben.
Hätte meine Bekannte ein Kfz-Schadengutachten erstellen lassen, wäre ihr viel Ärger erspart
geblieben – denn:
Bei einem Gutachten werden alle Ihre Ansprüche gewahrt. Verzichten Sie besser nicht
darauf.
Ein qualifiziertes Kfz-Haftpflichtschadengutachten dringt viel tiefer in die Materie ein als ein
einfacher Kostenvoranschlag. Es liefert weitreichende und aussagekräftige Informationen, die
für die Schadensregulierung essentiell sind:
- Formale, inhaltliche Informationen zum Auftrag, sowie Entscheidungen, die aufgrund dieser
Informationen getroffen werden müssen - Informationen über die Anwesenden, die Gegebenheiten und Zustände der Besichtigung
- Informationen über Fahrzeugidentifikation, – daten und Zustände des Fahrzeuges
- Informationen über den Fahrzeugschaden, Schadenumfang, Plausibilität und Reparaturwege
- Detaillierte Aufstellung über die prognostizierten Wiederherstellungskosten und deren
Bewertung - Informationen über Reparaturdauer und/oder Wiederbeschaffungsdauer
- Informationen und Begründung über eine evtl. Wertverbesserung
- Informationen und Begründung für eine evtl. anfallende kaufmännische Wertminderung
- Detaillierte Informationen über die Fahrzeugwerte
- Eine aussagekräftige fotografische Dokumentation des Unfallschadenereignisses
- Eine Zusammenfassung aller Ergebnisse mit Inhaltsangabe und Stellungnahme über die
Erstellung des Gutachtens - Eine abschließende Fertigstellung des Gutachtens mit Informationen zu Ort, Datum,
Signatur, Qualitätssiegel und Stempelnutzung des Unterzeichners
Hierbei ist unbedingt zu beachten:
Bei einem qualifizierten und professionellen Kfz-Schadengutachten muss eine dritte,
nicht sach- und fachbezogene Person (sog. Laien) wie u. a. Gerichte, Staatsanwaltschaften,
Rechtsanwaltskanzleien, aber natürlich auch jede Privatperson,
plausibel nachvollziehen können, um welche Art von Schaden es sich genau handelt und
anhand des Gutachtens alles Wichtige zur Schadenregulierung für jeden Schaden individuell
erkennen können.
Zudem ist ein qualifiziertes Unfallschadengutachten flexibler mit der Vergabe von
Kalkulationsfaktoren, wie z. B. Stundenverrechnungssätze, evtl. Ersatzteilaufschläge,
Verbringungskosten und der Wahl der Prüfschritte und Reparaturwege.
Bei einem Kostenvoranschlag dürfen nur die fixen Werte des ausstellenden Unternehmens
verwandt werden.
Eine Ausweitung der Reparaturkosten stellt bei einem Kostenvoranschlag oftmals ein
Problem dar!
Bei einem Kostenvoranschlag geht man als Geschädigter oder Geschädigte sehr häufig ein
hohes Risiko ein.
Wird durch die Reparaturwerkstatt im Rahmen der Reparaturdurchführung ein weiterer,
unfallbedingter, verdeckter Schaden festgestellt, weigert sich die Versicherung oftmals die
notwendigen Mehrkosten zu übernehmen und verweist auf den Kostenvoranschlag.
Bei einem Gutachten sieht die Sachlage anders aus.
Hier liegt das Prognoserisiko bei dem oder der Sachverständigen, indem er oder sie sich bei
Gutachtenerstellung ein Recht auf unfallschadenbedingte Reparaturerweiterung vorbehält.
Somit ist die Versicherung in der Pflicht den Gesamtschaden zu übernehmen.
Kostenvoranschlag: eine Abwicklung ohne Beweissicherung!
Manche Unfallschadenereignisse wecken den Anschein einer unkomplizierten Abwicklung, da
sich, u. a., aus irgendwelchen unerklärlichen Gründen dazu geeinigt wurde, keine Polizei zur
Unfallschadenaufnahme hinzuzuziehen.
Im Nachhinein kommt es jedoch, nicht gerade selten, zu Unstimmigkeiten und
Meinungsverschiedenheiten, auch aufgrund der Tatsache, dass jede Person vielleicht
befürchtet, ungerecht behandelt zu werden, indem ein Schaden aus Sicht des Laien plötzlich
viel zu hoch angesetzt worden ist.
Ein Kostenvoranschlag sichert keine Beweise, da er nur Aussage über die Unfallschadenhöhe
und den Reparaturweg trifft, bzw. treffen darf.
Ein Gutachten hingegen hat, neben der Ausführlichkeit, noch den Vorteil der Beweissicherung
zum Schutz der oder des Geschädigten vor späteren Unwahrheiten und einer damit
verbundenen langfristigen Rechtsstreitigkeit, deren Ausgang bei einem Kostenvoranschlag
fraglich ist.
Ein qualifiziertes Gutachten hat vor Gericht Bestand und dient als beweissicherndes Dokument,
welches bei Bedarf auch erweitert werden darf.
Ein Kostenvoranschlag stellt für den Geschädigten immer die schlechtere Option dar. Selbst bei
beidseitigem Einvernehmen, kommt es im Nachhinein oftmals noch zu Streitigkeiten. Ein
Kostenvoranschlag sichert keine Beweise, beinhaltet keinerlei Fahrzeugwerte und gibt dem
Versicherer somit, mehr oder weniger, eine freie Hand über das Eigentum der oder des
Geschädigten zu entscheiden.
Ein qualifiziertes Kfz-Gutachten wird unabhängig, unparteiisch und objektiv im Sinne und für die
Belange des Geschädigten nach §249 BGB erstattet und dient als Grundlage für die
Schadenabwicklung mit dem eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherer und zudem noch als
beweissicherndes Dokument mit Bestand vor Gericht.
And the winner is …
G U T A C H T E N
klarer Punktsieger mit 12:0 Punkten gegenüber dem Kostenvoranschlag.
Übrigens: Meine Bekannte ist jetzt nicht nur fit in Englisch, sondern auch im Kfz-Gutachten-
Dschungel.
Ihr Olaf Helle