Die Vorteile des Radfahrens liegen auf der Hand: Man bewegt sich in der frischen Luft, spart Benzin und tut etwas für die Umwelt. Mit E-Bikes oder Pedelecs nimmt man Hügel entspannter als früher und schafft mehr Kilometer. Kein Wunder also, dass sich immer mehr Menschen nicht nur in der Freizeit, sondern auch für den Weg zur Arbeit aufs Rad schwingen.
Die Hersteller befeuern diesen Trend mit immer mehr und immer schickeren Modellen. Egal, ob alltagstaugliches City Pedelec, E-Lastenfahrrad, robustes Mountainbike, ultraleichtes Rennrad oder Liegerad – die Breite des Angebots lässt „Biker“-Herzen höherschlagen. Die Raffinesse hat jedoch ihren Preis; ein Carbon Rennrad der Spitzenklasse kann bis zu 20.000 € kosten, für ein solides Pedelec gibt man immerhin auch um die 3.000 bis 4.000 € aus.
Sollte ein solches Fahrrad in einen Unfall verwickelt werden, ist das also meist keine Bagatelle. Denn nur, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten 500 € nicht überschreiten, spricht man im Fachjargon von einem Bagatellschaden.
Passiert ein Fahrradunfall, ist es wichtig, die Unfallstelle zu dokumentieren, die Schäden zu fotografieren, die Daten der Unfallbeteiligten sowie eventueller Zeug*innen zu notieren und die Polizei zu rufen. Der/die Unfallverursacher*in muss so bald wie möglich die private Haftpflichtversicherung informieren, damit diese die gegnerischen Schäden übernimmt.
Wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben, übernimmt die zuständige gegnerische Haftpflichtversicherung Ihre Schäden. Passiert ein Fahrradunfall auf dem Weg zur (oder von der) Arbeit, dann tritt die gesetzliche Unfallversicherung ein.
Auch beim Fahrradschaden gilt: Nur im Gutachten wird die (merkantile) Wertminderung des Rads berücksichtigt und ein eventueller Nutzungsausfall berechnet (wenn man z. B. durch eine Behinderung nur mit dem maßangefertigten Liegerad zur Arbeit fahren kann); im Kostenvoranschlag des Händlers werden indessen nur die voraussichtlichen Reparaturkosten berechnet. Außerdem besteht auch beim Wiederverkauf von Fahrrädern eine Pflicht zur Offenbarung von Schäden. Mit einem Gutachten ist man dann in jedem Fall auf der sicheren Seite.
Denken Sie daran: Auch beim Fahrradgutachten können Sie den Gutachter/die Gutachterin frei wählen, Sie müssen sich – außer bei Leasing-Rädern/Jobrädern über den Arbeitgeber mit entsprechenden Verträgen – nicht an die Vorschläge des Herstellers halten.
Meine Expertise umfasst auch Radgutachten. Hier ein kleiner Eindruck von einem verunfallten Spezialrad, für das ich kürzlich ein Gutachten erstellt habe:
Diesem Auftrag habe ich mich besonders gern gewidmet, denn durch das Gutachten konnte nicht nur der Unfallschaden, sondern auch der damit einhergehende Nutzungsausfall mehr als kompensiert werden.
Allen, die sich gern aufs Rad schwingen – zu denen auch ich gehöre – wünsche ich einen allzeit runden Lauf und den Wind im Rücken
Ihr Olaf Helle